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   OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 11 U 77/18   

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https://dejure.org/2019,2853
OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 11 U 77/18 (https://dejure.org/2019,2853)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2019 - 11 U 77/18 (https://dejure.org/2019,2853)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 11 U 77/18 (https://dejure.org/2019,2853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VVG § 28 Abs. 2
    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung bei Entwendung eines erheblich beschädigten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 4 U 63/08

    Ersatzfähigkeit von nicht abgrenzbar auf ein Unfallereignis zurückzuführenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 11 U 77/18
    In der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2009 - 4 U 63/08 (Kopie GA I 220 ff.), geht es offenbar um Versicherungsleistungen nach einem behaupteten Unfallgeschehen sowie die Abgrenzung von Alt- und Neuschäden.
  • OLG Hamm, 08.03.2013 - 11 U 71/11

    Amtshaftung wegen der Erwirkung und des Vollzuges eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 11 U 77/18
    Aus der Entscheidung des Senats, Urt. v. 07.09.2012 - 11 U 71/11, ergibt sich ebenfalls nicht, dass in Entwendungsfällen wie hier bereits im Rahmen einer Feststellungsklage der vorliegenden Art geklärt werden muss, ob alle Vorschäden vollständig und fachgerecht repariert worden sind.
  • OLG Brandenburg, 13.03.2019 - 11 U 64/18

    Kfz-Kaskoversicherung: Auswirkungen einer unzutreffenden FIN auf Zustandekommen

    Laut der inzwischen ganz überwiegenden Meinung, die insbesondere in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird (grundlegend BGH, Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR 252/05, LS 1 und Rdn. 13 ff., juris = BeckRS 2007, 1625; vgl. ferner OLG Köln, Urt. v. 28.06.2016 - 9 U 4/16, juris Rdn. 29 und 31 = BeckRS 2016, 17602 Rdn. 22 und 24) und der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. u.a. OLG Brandenburg a.d.H., Urt. v. 06.02.2019 - 11 U 77/18, juris Rdn. 14 = BeckRS 2019, 1640 Rdn. 12), gehört die positive Kenntnis des Versicherungsnehmers von den zu offenbarenden Umständen bei Anzeige-, Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nicht zum subjektiven, sondern zum objektiven Tatbestand einer Obliegenheitsverletzung, wofür stets der Versicherer die Darlegungs- und Beweislast trägt (eingehend dazu BeckOK-VVG/Marlow, 4. Ed., § 28 Rdn. 44 ff.; HK-VVG/Felsch, 3. Aufl., § 28 Rdn. 44; jeweils m.w.N.).
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